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Ansprechspartner
Dipl.-Ing. Tarak Mtibaa
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Staatsaufbau
Nach der Verfassung von 1996 ist Algerien eine parlamentarische Demokratie, die auf den Säulen von Arabität, Islam und Berberität beruht. Der Präsident wird für maximal zwei Amtszeiten von je fünf Jahren direkt gewählt.
Neben der nach Verhältniswahlrecht (mit 5%-Klausel) gewählten Nationalversammlung (Assemblée Populaire Nationale) besteht eine zweite Kammer (Conseil de la Nation oder Sénat), deren Mitglieder zu einem Drittel vom Präsidenten bestimmt und zu zwei Dritteln von den Gemeindevertretern gewählt werden. Der Senatspräsident vertritt den Staatspräsidenten.
Der Verwaltungsaufbau des Landes ist zentralistisch. Das Land ist in 48 Regierungsbezirke, “Wilayate”, untergliedert, denen jeweils ein Wali (Gouverneur) vorsteht. Dieser ist dem Innenministerium in Algier unterstellt.
Politik der “Nationalen Aussöhnung”
Präsident Bouteflika übernahm sein Amt im April 1999 und wurde im April 2004 mit einer deutlichen Mehrheit (ca. 85%) für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt. Während seiner ersten Amtszeit hatte Präsident Bouteflika sich als Ziel die Wiederherstellung des inneren Friedens gesetzt. Die Politik der sog. “Nationalen Eintracht” (“concorde civile”), die in einem Referendum bestätigt wurde, sah die weitgehende Straffreiheit für reuige Terroristen sowie deren Wiedereingliederung in die Gesellschaft vor. Für seine zweite Amtszeit hat Präsident Bouteflika das Motto der “Nationalen Aussöhnung” (“réconciliation nationale”) gewählt. Die wiedergewonnene Stabilität des Landes soll durch umfassende Reformen in Richtung auf Demokratie, Rechtsstaat und Marktwirtschaft und unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Gruppen gesichert werden.
Aktuelle politische Situation
Präsident Bouteflika sitzt fest im Sattel. Die Gewerkschaften, die eine wichtige Rolle im politischen Gefüge spielen, unterstützen ihn. Das Militär, seit der algerischen Unabhängigkeit bestimmende Kraft im Land, zieht sich sukzessive aus der Politik zurück.
Ende Mai 2002 fanden Parlamentswahlen statt, bei denen die frühere Einheitspartei Front de Libération Nationale (FLN) eine absolute Mehrheit der Mandate erringen konnte. Im Parlament sind weiterhin vertreten die FLN-nahe Sammlungsbewegung RND von Ministerpräsident Ouyahia, zwei islamistische Parteien (el-Islah, MSP), die trotzkistische Arbeiterpartei PT, eine Reihe kleinerer Parteien sowie Unabhängige. Ministerpräsident Ouyahia stützt sich auf die sog. “Präsidentenallianz”, an der neben FLN und RND auch die islamistische MSP beteiligt ist. Wichtige Reformvorhaben betreffen das Justizwesen, das Bildungssystem sowie die Umwandlung der staatlich dominierten Wirtschaft in eine Marktwirtschaft.
Minderheitenpolitik
Die offizielle Anerkennung ihrer Sprache ist eine der Forderungen der Protestbewegung in der berberischen Region der Kabylei. Im April 2002 hat das Parlament mit einer Verfassungsänderung die berberische Sprache (Mazirisch oder Tamazight) zur zweiten Landessprache erhoben. Die gewaltsamen Unruhen, die sich seit Ende April 2001 gegen alle staatlichen Einrichtungen und vor allem gegen die Gendarmerie in der Kabylei richten, konnten damit nicht beendet werden. Die Probleme der Kabylei sind nicht nur kultureller, sondern auch und vor allem wirtschaftlicher und sozialer Natur. Seit der Wiederwahl Bouteflikas hat sich die Lage beruhigt. Zuvor hatte Ministerpräsident Ouyahia in einem intensiven Dialog mit kabylischen Vertretern eine Reihe von Zugeständnissen an die Protestbewegung gemacht; der Dialog kam allerdings an der Frage der Anerkennung der Tamazight als offizieller Sprache zum Stillstand.
Menschenrechte
Algerien ist den wichtigsten internationalen Menschenrechtsabkommen beigetreten. Die Verfassung verspricht einen hohen Grundrechtsschutz. Neben verschiedenen Nicht-Regierungsorganisationen soll auch eine staatliche Institution die Einhaltung der Menschenrechte fördern. Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen haben mit dem Rückgang des Terrorismus Ende der 1990er Jahre schrittweise abgenommen, bestehen jedoch fort. Die Aufklärung des Schicksals in den Wirren des Terrorismus “verschwundener” Personen bleibt eine schwere Hypothek. Die Regierung versichert, allen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen und Verstöße durch staatliche Organe im Rahmen der Terrorismusbekämpfung zu verfolgen und zu bestrafen.